Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge der Sensosports GmbH. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma Sensosports ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
1.
Vertragsabschluss
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Sensosports zustande.
(1) Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer und die Verpackung mit ein.
(2) Wir liefern an Lieferadressen innerhalb Deutschlands mit dem Service DPD national. In EU-Länder versenden wir mit dem Service DPD EU. Weltweiter Versand wird über den ervice DPD international abgewickelt. Achtung: Es können nicht ausnahmslos alle Länder beliefert werden! Die Versandkosten beziehen sich bei DPD international auf Luftfracht und verstehen sich exkl. Verzollung!
Die Versandkosten werden wie folgt berechnet:
DPD national: Grundpreis 6 Eur + 0,3€/kg Gewicht der Sendung. Bspw. 1 SENSOBOARD: Gesamtkosten 12 €
DPD EU: Grundpreis 9€ + 1€/kg Gewicht der Sendung. Bspw. 1 SENSOBOARD: Gesamtkosten 29€
DPD international: Grundpreis 30€ + 5€/kg Gewicht der Sendung. Bspw. 1 SENSOBOARD: Gesamtkosten 130€
Zahlung per Vorauskasse oder Paypal (info@sensoboard.com):
Ihre Zahlungen per Vorkasse überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Kreissparkasse
Gelnhausen Kto.Nr.: 66288
BLZ: 50750094
Bankcodes
für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE64 5075 0094 0000
0662 88
BIC: HELADEF1GEL
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindesten 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung durch einen Versandservice unserer Wahl an die vom Kunden angegebene Lieferadresse ab Lager im versicherten Paket. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin ausdrücklich zugesagt wurde. Der Verkäufer bemüht sich, die bestellte Ware schnellstmöglich zu liefern. In der Regel erfolgt die Lieferung innerhalb von 1-2 Werktagen nach Zahlungseingang, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang.
(5) Soweit der Verkäufer von seinem Lieferanten mit der bestellten Ware nicht vertragsgemäß beliefert wird, behält er sich vor, nicht oder nur in Teilmengen zu liefern. In diesen Fällen wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren. Ein etwaig gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Der Verkäufer behält sich ferner vor, Waren nur in haushaltsüblichen Mengen auszuliefern.
2.
Gewährleistung
(1)
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sportgeräten
der Firma Sensosports zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten
Sportgeräten ein Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, so beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Der Besteller hat die Ware
unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware der Firma Sensosports schriftlich
mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig
oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die
Gewährleistung.
(3) Sonstige Mängel sind der Firma Sensosports
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme anzuzeigen.
(4) Für
Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haftet die Firma
Sensosports nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.
(5)
Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder
die Verwendbarkeit des Sportgerätes wesentlich beeinträchtigen,
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Die Firma
Sensosports ist berechtigt, Nacherfüllung nach eigenem Ermessen
vorzunehmen. Dies bedeutet, dass sie entscheidet, ob eine
Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, ist die Firma Sensosports zu einer
wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer
wiederholten Nacherfüllung entscheidet die Firma Sensosports
zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
(7) Der Besteller
ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung
von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt
fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit
die Firma Sensosports grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten
hat. Der Schadensersatz besteht nur, soweit die Firma Sensosports
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der
Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse
beschränkt. Schadenersatz für Mängelfolgeschäden ist
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
(8) Bei
Einzel-, Sonder- bzw. Anfertigungen in Verbindung mit Fremdartikeln
wird grundsätzlich keine Gewährleistung übernommen, es sei denn,
dass dieses schriftlich vereinbart ist.
3.
Rückgaberecht
(1)
Käufer haben gemäß Fernabsatzgesetz die Möglichkeit einen Artikel
in Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Ist der
Artikel im Originalzustand wird der Kaufpreis abzüglich der bei
Zusendung durch den Käufer geleisteten Versandkosten erstattet.
(2)
Die Firma Sensosports übernimmt keine Haftung für Versandschäden,
die im Rahmen einer Rücksendung entstehen. Es wird deshalb empfohlen
eine entsprechende Versandversicherung abzuschließen.
4.
Pflichtverletzung
(1)
Die Haftung für Pflichtverletzungen der Firma Sensosports beschränkt
sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
(2)
Die Firma Sensosports haftet grundsätzlich nicht für
Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß
der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster,
welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden,
erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der
reproduzierten Vorlagen haftet die Firma Sensosports nicht. Die Firma
Sensosports hat aber die Pflicht, den Besteller - soweit erkennbar -
unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der
Vorlagen hinzuweisen.
(3) Insbesondere wird bei der Erbringung von
Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die
Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine
Prüfungspflicht seitens der Firma Sensosports besteht im Hinblick
auf Schutzrechte Dritter nicht.
5.
Zahlungsbedingungen
(1)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der
Firma Sensosports innerhalb 14 Tagen dato Faktura netto in
verlustfreier Kasse fällig.
(2) Bei Zielüberschreitung ist die
Firma Sensosports berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller
kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren
Verzugschadens jederzeit möglich ist.
(3) Wechsel werden nicht,
Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift
übernommen.
(4) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug,
steht es der Firma Sensosports frei, die weitere Erfüllung des
Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des
Zahlungsanspruches ein, so ist die Firma Sensosports berechtigt,
Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert
der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann die Firma
Sensosports vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend
machen.
(5) Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders
lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und
zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst
jeweils die ältere.
(6) Bei Einzel-, Sonder- bzw. Anfertigungen
in Verbindung mit Fremd- artikeln gelten folgende
Zahlungsbedingungen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluß, 1/3
bei Fertigstellung und 1/3 mit den in Punkt 6 (1) genannten
Zahlungskonditionen.
6.
Eigentumsvorbehalt
(1)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen
der Firma Sensosports in dessen Eigentum.
(2) Im Falle von Be-
oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht der Firma Sensosports das
(Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder
Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung
der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des
Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware
weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen
den Erwerber an die Firma Sensosports ab. Der Besteller hat den
Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der
Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an die
Firma Sensosports Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der
vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma Sensosports
und dem Besteller.
(3) Im Übrigen sind Verfügungen über
Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder
Verpfändung.
(4) Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen
des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist
dies der Firma Sensosports sofort schriftlich und unter Angabe aller
erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen),
gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen,
mitzuteilen.
(5) Leistungen, die von der Firma Sensosports dem
Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil
der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe,
Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc.), bleiben im Eigentum der
Firma Sensosports.
7.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und
Wechselzahlungen, ist Linsengericht im Bundesland Hessen.
(2)
Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtstand der
Sitz der Niederlassung der Firma Sensosports.
Sensosports GmbH
Am Eselspfad 23
63589 Linsengericht